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Soforthilfe Hochwasser 2024 für landwirtschaftliche Betriebe
Unwetter Ende Mai und Anfang Juni 2024 haben in Teilen Bayerns erhebliche Schäden durch Überschwemmungen/ Hochwasser verursacht. Aufgrund dieser schweren Hochwasserschäden hat das bayerische Kabinett am 4. Juni 2024 das "Hilfsprogramm Soforthilfe Hochwasser 2024" beschlossen. Dieses Hilfsprogramm können Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus sowie der Fischerei beantragen. Ausgleichsfähig sind ausschließlich Schäden, die ab dem 31. Mai 2024 durch Hochwasser/Überschwemmung entstanden sind (also keine Starkregenschäden).
Wichtig ist, die Schäden zeitnah und vor der Behebung zu dokumentieren. Das AELF rät, dazu die FAL-BY-App zu nutzen, denn diese ermöglicht georeferenzierte Aufnahmen der geschädigten Flächen, Gebäude oder Ähnliches. Dazu ist im Menü die Funktion „Kamera“ für proaktive Fotos zu verwenden. Um solcherart erstellte georeferenzierte Fotos für Dokumentationszwecke im Antragsverfahren einsetzen zu können, sind Screenshots der entsprechenden Fotos aus der Galerie in FAL-BY zu erstellen.
Für betroffene Privathaushalte hat das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat eine bayernweite Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ sowie eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ aufgelegt. Diese Hilfen können auch von landwirtschaftlichen Haushalten (Privatbereich) in Anspruch genommen werden. Voraussetzung für die Auszahlung dieser Hilfen ist ein Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Anträge können dort bis zum 31. August 2024 eingereicht werden.