Gewässerkulisse seit 1. Juli 2021 veröffentlicht
Kartierung der Gewässerrandstreifen im Landkreis Erding abgeschlossen
Seit August 2019 müssen in Bayern Gewässerrandstreifen eingehalten werden. Jetzt ist die Kartierung der Gewässer im Pilotlandkreis Erding abgeschlossen. Es wurden hier insgesamt Gewässer in einer Länge von ca. 1700 Kilometern vom Wasserwirtschaftsamt München vor Ort überprüft.
Das Ergebnis zeigt, dass an 70 % ein Gewässerrandstreifen nach dem Volksbegehren notwendig ist. Im Gegenzug müssen an ca. 500 Kilometern keine Gewässerrandstreifen eingehalten werden. "Das betrifft vor allem die umfangreichen künstlichen Grabensysteme im westlichen Landkreis, in den Moorgebieten im Bereich des Flughafens", erläutert Christian Leeb, Leiter des Wasserwirtschaftsamts München.
Die Bewirtschafter ufernaher Grundstücke erhalten mit der Veröffentlichung der Karten Klarheit und Planungssicherheit. An den dargestellten Gewässern muss ein Gewässerrandstreifen in einer Breite von mindestens 5 Metern von der Uferlinie eingehalten werden. An großen Gewässern, wie der Sempt, sind es auf staatlichen Grundstücken 10 Meter.
Bayernweit wurde die Vorgehensweise für die Kartierung der Gewässer in drei Pilotlandkreisen herausgearbeitet. Der Landkreis Erding ist neben den Landkreisen Neustadt/Aisch- Bad Windsheim und Schweinfurt einer davon. Alle Gewässer werden vor Ort individuell begutachtet und anhand einheitlicher Kriterien eingestuft. So konnte für die Wasserwirtschaftsverwaltung eine effiziente und sichere Methodik entwickelt werden.
Wichtig ist, dass die Pflicht zur Anlage von Gewässerrandstreifen nach Volksbegehren bereits heute besteht. Alle betroffenen Landwirtinnen und Landwirte müssen an eindeutig erkennbaren natürlichen Gewässern einen Gewässerrandstreifen einhalten. Dort ist dann die Nutzung für den Acker und Gartenbau verboten.
Hingegen sind keine Gewässerrandstreifen erforderlich an
- künstlichen Gewässern,
- Verrohrungen,
- Straßenseitengräben, die Bestandteile der Straße sind,
- "grünen Gräben" mit eindeutigem Grasbewuchs.
Die Begehungen vor Ort haben gezeigt, dass die Randstreifen zum aller größten Teil bereits von den Flächenbewirtschaftern angelegt wurden.
Das Wasserwirtschaftsamt München weist darauf hin, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Hinweiskarten Gewässerrandstreifen abgeschlossen ist. Betroffene Landwirte und Flächenbewirtschafter konnten beim Wasserwirtschaftsamt München sechs Wochen lang Hinweise und Einwendungen zu den veröffentlichten Karten abgeben.
Die vorgebrachten Eingaben werden nun vom Wasserwirtschaftsamt München gewissenhaft geprüft. In Zweifelsfällen finden erneut Ortseinsichten statt.
Die finale Gewässerkulisse wird zum 1. Juli 2021 im UmweltAtlas Bayern, Thema Gewässerbewirtschaftung, veröffentlicht.
Bitte beachten:
Betroffene erhalten somit qualitätsgesicherte Hinweiskarten und damit Planungssicherheit für die Bestellung ihrer Flächen. Weiterführende Informationen gibt es auf den Internetseiten des Landesamts für Umwelt und des Wasserwirtschaftsamt München. Auskünfte zu Auswirkungen und möglichen Ausgleichszahlungen der Gewässerrandstreifen, insbesondere auf die bestehenden Agrarumweltmaßnahmen (KULAP), erteilt Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Fragen zum Vertragsnaturschutzprogramm beantwortet die Untere Naturschutzbehörde an Ihrem Landratsamt.