Moorböden im Dienstgebiet AELF Ebersberg-Erding
Klimaschutz durch Moorbodenschutz
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Im Dienstgebiet des AELF Ebersberg-Erding befinden sich 28.850 Hektar Moorbodenfläche. Dies entspricht einem Anteil an der landwirtschaftlichen Gesamtnutzfläche von 18 %. Von den 28.850 Hektar Gesamtfläche werden aktuell 44% der Moore als Ackerland und 30% als Dauergrünland bewirtschaftet. Größere Moorflächen im Dienstgebiet befinden sich zwischen Freising, Erding und München, vor allem um die Isar. Zudem gibt es Moorgebiete an der Sempt, der Isen und im südlichen Raum Ebersberg.
Beim aktiven Klimaschutz rücken Moorböden in den Fokus: Das Anheben der Wasserstände stoppt den Abbau des Torfkörpers. Die CO2-Emissionen sinken. Gefragt sind Lösungen. Wie kann der Wasserstand auf Moorböden angehoben werden und zugleich die Fläche nachhaltig wertschöpfend genutzt werden? Welche Nutzungsalternativen gibt es? Wäre das eine zukunftsweisende Option auf meinen Flächen? Wie wirken sich die Maßnahmen auf den Gesamtbetrieb aus?
Für wiedervernässte Moorstandorte sind unterschiedliche Nutzungen denkbar:
- Paludikulturen
- Feucht- und Nassgrünland
- Kurzumtriebsplantagen mit geeigneten Gehölzen
- Moor-Photovoltaik
Maßnahmen und Vorgehen
Maßnahmen im Moorbauernprogramm
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) zur einzelflächenbezogenen Förderung - Staatsministerium
Schritte bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz
3. Umsetzung
- Ist die Entscheidung der Flächeneigentümer bzw. Flächenbewirtschafter für ein Vorgehen gefallen, begleiten AELF und ALE bei der Umsetzung.
- Für die Nutzung als Nassgrünland oder Paludikultur (darunter versteht man die land- und forstwirtschaftliche Nutzung nasser Hoch- und Niedermoore) im Rahmen von M 14 und M 16 sind technische Einrichtungen zur Wasserstandsregulierung erforderlich. Diese müssen in der Regel neu geschaffen werden. Die Einrichtung von Vorrichtungen zur Wasserstandregulierung und Wiedervernässung erfolgt in der Regel im Rahmen des Instrumentenkastens der Ländlichen Entwicklung.
- Sind die Voraussetzungen gegeben, kann der Bewirtschafter eine Maßnahme zur Flächenförderung (AUKM) beantragen. Unser AELF informiert und berät dazu.
Termine
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